Zusammenfassung
Der angestrebte Dauerwald/Mischwald muss Bäume aller Dimensionen, Altersklassen und einheimischer Arten enthalten, die auf kleinem Raum vorkommen.
Alte Bäume über 100 Jahre müssen erhalten werden und auf flächige Verjüngungsschläge muss verzichtet werden zugunsten von Einzelbaum- entnahmen.
Speziell im stadtnahen Erholungswald ist auf die Unversehrtheit des Waldes zu achten.
Weitere und grössere, geeignete Naturwaldreservate müssen ausgeschieden werden.
GrosszügigeTotholzmengen (stehend und liegend) und Habitatsbäume in allen Phasen des Lebens bis hin zur Zersetzung sind nötig und dies bei allen Waldfunktionsarten. Im Geo-Portal müssen die Totholzinseln und Waldreservate gemäss Bundesbiodiversitäts-Strategie nachgeführt werden. Durch die Waldreservate, Altholzinseln, Habitatsbäume und Totholzmengen muss eine Vernetzung im ganzen Schaffhauser Wald erreicht werden.
25% der gesamten Waldfläche dient vorrangig dem Lebensraum- und Naturschutz und 9% der Waldfläche steht langfristig unter kantonalem Schutz. In diesen Waldanteilen muss auf Gruppenfällungen, Benutzung von Rückegassen- und Befahren des Waldbodens verzichtet werden.
Bei Sicherheitsarbeiten im Wald sollen Augenmass, Selbstverantwortung, Werkhaftung und Gefahren-Signalisation mitberücksichtigt werden.
Die Forstarbeiten der letzten Jahre haben den Wald teilweise so stark verändert, dass den bestehenden Waldfunktionen nicht mehr entsprochen werden kann. Deshalb müssen hier Überarbeitungen und Verbesserungen eingeplant werden.
Verein GrünRaum-Schaffhausen – November 2020
Diese Zusammenfassung unserer Grundsätze für die zukünftige Waldentwicklung ersetzt unser bisheriges ERHOLUNGSWALD-KONZEPT.